Preise
Massgebend sind die jeweils gültigen Preislisten der Strike Media Schweiz AG.
Fälligkeiten und Zahlungsfristen
Die Zahlungen werden (ohne Abzug) fällig per Erscheinungstag der vom Besteller gewählten Publikation, wobei die Zahlungsfrist 30 Tage ab Rechnungsdatum beträgt.
Inseratevorlagen
Der Besteller verpflichtet sich, die druckfertigen Inseratedaten für die von ihm bestellten Inserate bis spätestens zum Anzeigenschluss der Prosell AG zuzustellen. Die Prosell AG behält sich vor, verspätet eingegangene Vorlagen nicht zu berücksichtigen und/oder Nacharbeiten an mangelhaften Druckvorlagen dem Besteller nach Aufwand in Rechnung zu stellen.
Vertragserfüllung
Der abgeschlossene Vertrag gilt seitens der Strike Media Schweiz AG als erfüllt, sobald die fertigen Publikationen an die Post-Betriebe oder deren Vertragspartner abgesandt sind. Für die korrekte Verteilung durch die Post-Betriebe oder deren Vertragspartner übernimmt die Strike Media Schweiz AG keine Haftung. Zudem kann der Verlag Inserate ohne Angabe von Gründen zurückweisen.
Haftung
Die Strike Media Schweiz AG ist bestrebt, das Inserat des Bestellers, gestützt auf dessen Druckvorlage, in einwandfreier Qualität zu publizieren. Im Falle eines wesentlichen Mangels der Publikation haftet die Strike Media Schweiz AG für einen dem Besteller allenfalls entstehenden Schaden, jedoch höchstens bis zur Höhe des vereinbarten Insertionspreises. Jede weitere Haftung (namentlich für allfällige Folgeschäden) wird ausdrücklich ausgeschlossen. Die Strike Media Schweiz AG lehnt jede Haftung für Text- und Bildinhalt des Inserates ab und behält sich vor, Inserate, die offensichtlich in die Rechte Dritter eingreifen, zurückzuweisen. Der Rückgriff auf den Urheber (Bild und Text) des Inserates bleibt vorbehalten.
Vertragsrücktritt
Der Inserent hat das Recht, bis zum jeweiligen Anzeigenschluss bereits bestätigte Anzeigendispositionen ohne Kostenfolge zu annullieren. Der Verlag nimmt Anzeigen mit politischem oder religiösem Inhalt grundsätzlich nicht an. Darüber hinaus behält er sich das Recht vor, bereits bestätigte Anzeigen nicht zu publizieren, wenn sie diskriminierend sind oder dem guten Geschmack widersprechen.
Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt schweizerisches Recht, Gerichtsstand ist Olten.
Stand Juli 2023